Kitaplatz einklagen und Ihre Rechte durchsetzen
Sie haben intensiv nach einem Kitaplatz gesucht und keinen gefunden? Wenn Ihr Kind bald 1 Jahr alt wird oder schon älter ist und das zuständige Jugendamt trotz Aufforderung keinen Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt hat, dann sollten Sie jetzt aktiv werden. Sie können einen Kitaplatz einklagen bzw. Ihre sekundären Ansprüche vor Gericht durchsetzen lassen.




Kein Kitaplatz? Immer mehr Eltern klagen Schadensersatz ein
Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz mit Widerspruch, Klage, Eilantrag und Beschwerde zu steigern.
Betreuungsplatz rechtlich durchsetzen
Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz konsequent durchzusetzen – von der ersten Anfrage bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Sekundäransprüche geltend machen
Schadenersatz, Verdienstausfall oder Erstattung privater Betreuungskosten: Wir sichern Ihre finanziellen Ansprüche bei fehlender Kinderbetreuung.
Alternativen finanzieren lassen
Wenn kein Kita-Platz bereitsteht, setze ich für Sie die Übernahme der Kosten für private Betreuung oder Tagespflege durch.
Kitaplatz einklagen: das Wichtigste zur Kitaplatz-Klage auf einen Blick
Der Gesetzgeber regelt Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), speziell in § 24 Abs. 2, 3.
Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Das Jugendamt muss spätestens drei Monate vor Betreuungsbeginn aktiv werden und einen Platz zuweisen.
Eltern müssen nachweisen, dass sie rechtzeitig gesucht und sich bemüht haben – dazu zählt die formale Anmeldung in mehreren Einrichtungen.
Ohne fristgerechte Reaktion des Jugendamts oder bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen.
Wer keinen Kitaplatz erhält, kann Sekundäransprüche wie Schadenersatz oder Verdienstausfall geltend machen.
Wichtig: Der Anspruch gilt mit dem Tag des 1. Geburtstags und nicht erst zum nächsten 1. August bzw. September, wie Jugendämter fälschlicherweise oft glauben machen wollen.
Meine Leistungen: Widerspruch, Kitaplatz-Klage, Eilverfahren, Beschwerde & Sekundäransprüche
Ich lege Widerspruch ein, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten.
Ich begleite Sie bei der Klage im Eilverfahren, um schnell einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu sichern.
Bei Bedarf reiche ich eine Beschwerde ein, falls das Gericht den Eilantrag ablehnen sollte.
Ich mache sekundäre Ansprüche wie Schadenersatz, Lohnausfall oder Übernahme privater Betreuungskosten geltend.
Oft genügt bereits ein fundierter Widerspruch, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz durchzusetzen.

Kitaplatz einklagen: der Ablauf Schritt für Schritt
Zuerst suchen Sie selbst nach einem Betreuungsplatz, anschließend übernimmt das Jugendamt. Bleibt der Erfolg aus, folgen Widerspruch, Klage im Eilverfahren und gegebenenfalls Sekundäransprüche.
Selbstständig suchen
Jugendamt beauftragen
Widerspruch einlegen
Klage im Eilverfahren
Alternativen prüfen
Selbst nach einem Kindergartenplatz suchen
Melden Sie Ihr Kind schriftlich in Ihrer Wunsch-Kita an. Bei einer Absage sollten Sie sich in weiteren Einrichtungen bewerben und Ihre Bemühungen dokumentieren.

Das Jugendamt mit der Suche beauftragen
Bleibt der Erfolg aus, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Dieses hat die Aufgabe, binnen weniger Monate einen Platz zuzuweisen oder einen Bescheid auszustellen.

Bei Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, um Ihren Anspruch weiterzuverfolgen.
Kitaplatz einklagen im Eilverfahren
Bleibt der Widerspruch erfolglos, können wir beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren Ihren Anspruch durchsetzen und so das Verfahren deutlich verkürzen.

Alternativen prüfen und Kosten erstattet bekommen
Steht trotz Klage kein Platz zur Verfügung, setze ich für Sie Kostenerstattungen für private Betreuung, Tagespflege oder Mehraufwand durch.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Kitaplatz einklagen
Die Kosten einer Kitaplatz-Klage variieren je nach Vorgehen und Streitwert. Ein Eilantrag in erster Instanz kostet bei einem Streitwert von 2.500 Euro rund 850 Euro, in zweiter Instanz etwa 1.000 Euro.
Bei umfangreichen Schadenersatzklagen können die Gebühren höher ausfallen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwaltskosten.
Ist Ihre Kommune für den fehlenden Kitaplatz verantwortlich, können Sie Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2016 entschieden.
Gerichte beurteilen die Zumutbarkeit im Einzelfall. Als Richtwert gelten maximal 30 Minuten Fahrtzeit oder eine Einrichtung auf dem Weg zur Arbeit.
Wenn der Anspruch besteht, scheitern Verfahren meist nur daran, dass Fristen versäumt wurden oder ein zumutbarer Platz vorher abgelehnt wurde.
