Rechtsanspruch auf Kitaplatz: Alles über Ihr Recht
Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung Anspruch auf Betreuung. Aufgrund begrenzter Kapazitäten müssen Eltern jedoch häufig rechtlich nachhelfen – bis hin zur Schadenersatzforderung.

Wie sieht mein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz aus?
Seit dem 1. August 2013 besteht für Kinder zwischen einem und drei Jahren ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Für Kinder ab drei Jahren gilt dieser Anspruch bereits seit 1996 – unabhängig davon, ob Eltern berufstätig sind.

Individueller Bedarf und Zumutbarkeit
Eltern besitzen ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen vorhandenen Angeboten, jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung. Ausschlaggebend sind der individuelle Bedarf und die Zumutbarkeit.
- Die Fahrtzeit darf maximal etwa 30 Minuten betragen.
- Der Umfang muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen.

Für wie viele Stunden pro Tag gilt das Recht auf einen Kitaplatz?
Der Umfang richtet sich nach dem Betreuungsbedarf. Laut Verwaltungsgericht Aachen kann bei Vollzeitbeschäftigung ein Anspruch auf bis zu 45 Wochenstunden bestehen.

Wenn Sie Vollzeit arbeiten, haben Sie je nach Bundesland Anspruch auf bis zu 45 Stunden Betreuung pro Woche.
Wenn aus dem Rechtsanspruch ein Kostenerstattungsanspruch wird
Bleibt der Kita-Platz trotz Klage aus, entsteht häufig ein Kostenerstattungsanspruch: private Betreuung, Tagesmütter oder längere Fahrzeiten können erstattet werden.
Ich helfe Ihnen, Ansprüche auf Schadenersatz und Verdienstausfall durchzusetzen.

Verliere ich meinen Rechtsanspruch, wenn ich einen Platz ablehne?
Wird Ihnen ein zumutbarer Platz zugewiesen und Sie lehnen ihn ab, gilt der Anspruch als erfüllt. Sekundäransprüche entfallen in diesem Fall.

Wichtig: Sie verlieren Ihren Rechtsanspruch, wenn Sie einen zugewiesenen und bedarfsgerechten Betreuungsplatz ablehnen.
Länderspezifische Regelungen für den Rechtsanspruch
Die Bundesländer regeln Umfang und Ausgestaltung des Anspruchs unterschiedlich. Unterschiede bestehen etwa bei Beitragskosten, Öffnungszeiten oder Personalstandards.
Auch wenn kein Platz verfügbar ist, bleibt der Anspruch bestehen – in vielen Fällen können Schadenersatz oder Kostenerstattung eingefordert werden.

